Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht prägt das tägliche Leben. Hier stehen die Themen Vergütung, Gewährleistung und Mängel im Mittelpunkt der juristischen Tätigkeit...

Allgemeines Zivilrecht

Pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten

Das allgemeine Zivilrecht prägt das tägliche Leben. Hier stehen die Themen Vergütung, Gewährleistung und Mängel im Mittelpunkt der juristischen Tätigkeit.

Vor allem das Kaufrecht, das mit einer Vielzahl kleiner und großer Verträge aufwartet, kann erhebliche Probleme bereiten. Grundsätzlich gilt dabei das Prinzip der Vertragsfreiheit. Jedoch greifen auch bestimmte Einschränkungen, etwa zum Schutz des Verbrauchers. Solange Verträge wie vereinbart durchgeführt werden, nehmen die Beteiligten deren Komplexität und Relevanz oft nicht wahr.

 

Leistungsstörungen beim Kaufvertrag

Der Gesetzgeber spricht von sogenannten Leistungsstörungen, wenn beim Vollzug eines Kaufvertrages Probleme auftreten. Da hat der Verkäufer eine mangelhafte Sache geliefert oder gar keine, obwohl der Kaufpreis schon gezahlt wurde. Prompt wird von Rücktritt oder Minderung gesprochen, die Rückabwicklung verlangt. Was dabei so einfach und bekannt klingt, ist rechtlich gesehen sehr anspruchsvoll. Oft sind sich die Parteien etwa uneinig über die Frage, ob überhaupt ein Mangel vorliegt. Auch in dieser komplizierten Rechtsmaterie stehe ich Ihnen mit Erfahrung und juristischem Sachverstand zur Seite.

 

Werkverträge - zum Beispiel Bauverträge

Störungen in Werkverträgen sind rechtlich häufig noch schwieriger zu fassen als beim Kaufvertrag.

Voraussetzung für das Entstehen des Werklohnanspruchs etwa beim Bau- bzw. Handwerkervertrag ist die Abnahme des Werkes nach § 640 BGB. Was sich sehr einfach anhört, hat in der Praxis eine sehr große Bedeutung. Häufig setzen hier rechtliche Auseinandersetzungen an, weil der Werkunternehmer die Abnahme verlangt und der Auftraggeber diese verweigert.

Gerade im Bauwesen geht es dabei nicht selten um hohe finanzielle Beträge, auf die der Werkunternehmer angewiesen ist und die auch einen privaten Bauherrn ruinieren können, wenn er ein mangelhaftes Werk abgenommen hat und den meist durch die Bank kreditierten Werklohn schuldet.

Hier sollte auf beiden Seiten stets ein erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden, wenn Probleme auftreten. Wirtschaftlich gesehen kann dabei dem Werkunternehmer nicht an langjährigen gerichtlichen Prozessen gelegen sein, und auch der private Hausbauer möchte schnell in sein fertiges Domizil einziehen oder den Mangel behoben haben. Wirtschaftlich denkende Rechtsvertreter können in solchen Fällen sehr viel leisten, um vernünftige Auswege aus sehr komplizierten Situationen zu finden.

Sollten Sie Fragen zu den dargestellten Themengebieten haben und nach effizienten Lösungen suchen, stehe ich Ihnen beratend, aber auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite.